AW: Rechtsfrage
Das kommt darauf an.
Verwendest du ein ganzes Bild 1 zu 1, kommt das Urheberrecht zur Anwendung
Verwendest du Teile des Bildes die das gesamte nicht erkennbar machen für eine Textur dann geht das.
z.b. Du siehst die Mona Lisa:
Übrigens es gibt eigenen Abmahnstellen die nach genau so was das Netz durchforsten, das ist ein gutes Geschäft. Sieht entfernte Videos bei youtube
Es wird auch nach Zufall oder Vorsatz entschieden
1. Du verwendest das ganze Bild - ui ui ui - kann schon ins Auge gehen
2. Du verwendest nur den Kopf - wieder erkennbar - dazu müsstest du ihn komplett verfremden
3. Du verwendest die dritte Mantelfalte von links als Textur - nicht wieder erkennbar, Auschnitt klein genug und die Textur gilt als deine Arbeit da ja eine deutliche Verfremdung vorliegt
Merke aber auch, nur weil alle wahllos im Netz kopieren, ist es trotzdem nicht erlaubt. Richtig Teuer wird es erst wenn du kopierst, daraus etwas machst und das dann auch noch Verkaufst.